Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und FORUM Junge Anwaltschaft gründen neue Arbeitsgruppe
Zur Verstärkung der Nachwuchsförderung haben die Arbeitsgemeinschaften „Insolvenzrecht und Sanierung“ und „FORUM Junge Anwaltschaft“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Arbeitsgruppe für "Junge Insolvenzrechtler" gegründet.
Sie soll insbesondere eine Kommunikations- und Austauschplattform für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden, die am Anfang ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schwerpunkt im Insolvenzrecht sehen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgruppe sind:
- Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
- Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV) und
- Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung kostet einen Mitgliedschaftsbetrag von 10,00 € im Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht und Sanierung.
Die Sprecherin der neuen Arbeitsgruppe ist Frau Rechtsanwältin Ilka Ninette Spriestersbach aus Koblenz, per Mail zu erreichen unter: insolvenzrecht
davforum.de.
Die aktuellen Veranstaltungen der Arbeitsgruppe finden Sie hier.
