Zur Verstärkung der Nachwuchsförderung haben die Arbeitsgemeinschaften „Insolvenzrecht und Sanierung“ und „FORUM Junge Anwaltschaft“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Arbeitsgruppe für "Junge Insolvenzrechtler" gegründet.
Sie soll insbesondere eine Kommunikations- und Austauschplattform für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden, die am Anfang ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schwerpunkt im Insolvenzrecht sehen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgruppe sind:
* Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft
* Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
* Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein (darüber im DAV) und
* Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung
Die Mitgliedschaft in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung kostet einen Mitgliedschaftsbetrag von 10,00 € im Jahr. Diese sog. „Juniormitgliedschaft“ gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren ab Beitritt zur ARGE Insolvenzrecht und Sanierung.
Die Sprecherin der neuen Arbeitsgruppe ist Frau Rechtsanwältin Ilka Ninette Spriestersbach aus Koblenz, per Mail zu erreichen unter: insolvenzrecht
davforum.de.
