Der Mandant als Gegner
Checkliste
Dass ein Mandant zum Gegner wird, ist ein ärgerlicher Umstand, der sich aber üblicherweise nicht über Nacht ergibt. Noch bevor es zum Bruch kommt, hat es oftmals einige Fehlentscheidungen auf Seiten des Beraters gegeben .
Um insbesondere im Falle der Durchsetzung eigener Ansprüche oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen nicht Schiffbruch zu erleiden, empfiehlt AdVoice folgende Punkte gleich zu Beginn eines Mandatsverhältnisses zu beachten.
- Vollständige Mandantendaten
Hier ist mehr tatsächlich auch mehr. Wer mehr über seine Mandanten weiß, also nicht nur Kontodaten, sondern auch Arbeitgeberanschriften kennt, kann im Falle der Forderungsdurchsetzung beim „Wettlauf der Gläubiger“ erfolgreicher sein. - Vollständige Dokumentation
Anwälte sollten sich frühzeitig angewöhnen, über Telefonate, Gespräche und alle wichtige Aspekte der Mandantenbeziehung Aktenvermerke anzulegen.
Bei der Rekonstruktion einer möglicherweise schief gelaufenen Dienstleistung lassen sich so die richtigen Rückschlüsse ziehen. - Vollständige Aufklärung
Mandanten müssen frühzeitig und vollständig über „Risiken und Nebenwirkungen“ aufgeklärt werden. Das sollte ebenso schriftlich und mit der Unterschrift der Mandanten passieren. Eine Signatur erspart im Zweifel einen enervierenden Gerichtsprozess. - Vollständige Vereinbarung
Nicht selten wird vergessen, sich schriftlich bevollmächtigen zu lassen. Ein Anwalt ohne schriftliche Vollmacht handelt im Zweifel wie ein Vertreter ohne Vertretungsmacht im Prozess. Die Erfolgsaussichten einer Honorarklage stehen schlecht, wenn auf eine Vollmacht verzichtet wurde.
Selbiges gilt für das Aushandeln eines bestimmten Anwaltshonorars. Das Honorar muss in einer von der Vollmacht separaten Vergütungsvereinbarung fixiert sein und die Preishöhe unmissverständlich zum Ausdruck bringen. - Vollständige Geschäftsbedingungen
Immer mehr Anwaltskanzleien gehen inzwischen dazu über, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden – sehr beliebt gerade bei Haftungsausschlüssen. Dann sollten diese aber in jedem Fall umfassend, verständlich formuliert und mit den Regeln über die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305ff BGB) vereinbar sein. - Vollständige Haftungsdeckung
250.000,- Euro beträgt die Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall. Die maximale Begrenzung des Haftpflichtversicherers liegt bei 1 Mio. Euro, so § 51 BRAO. Eine mit Mandanten vereinbarte Haftungsbegrenzung darf nicht unter dieser Mindestversicherungssumme liegen. Bei Streitwerten und Risiken jenseits der Mindestdeckung empfiehlt sich in jedem Fall eine Erhöhung der Versicherungssumme. - Vollständige Offenlegung
Es dürfte kaum ein Geheimnis sein, dass Mandanten schnell unzufrieden sind, wenn man sie über Vorgänge im Unklaren lässt. Daher ist eine vollständige Offenlegung aller Vorgänge, enorm wichtig, dass Vertrauen wächst – einfach erreichbar durch zeitnahe Übersendung von Abschriften. - Vollständige Ausbezahlung
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, bereitet Berufsneulingen manchmal Kopfzerbrechen – das Fremdgeld. Grundsätzlich gilt: Fremdgelder sind unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten. Eine Missachtung führt nicht nur rasch zum Verdruss bei Mandanten, sondern schlimmstenfalls zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Unterschlagung bzw. Untreue. - Vollständige Klarheit
Gerade Anwälte verlieren dort an Vertrauen und Glaubwürdigkeit, wo sie sich hinter leeren Phrasen und schwer verständlichen Floskeln verstecken. Klarheit der Sprache und des Ausdrucks erspart allen Parteien einen Dolmetscher und nach einem eventuell verlorenen Verfahren nicht selten erheblichen Ärger. - Vollständige Aufrichtigkeit
Fehler passieren – wo gehobelt wird, fallen Späne, so auch bei Juristen. Sollten Fehler vorkommen, ist es gewiss falsch, dem Mandanten mit Arroganz zu begegnen und ihm reflexiv die Schuld daran zu geben. Offenheit und Ehrlichkeit, ohne jedoch ein Schuldanerkenntnis abzugeben, zahlen sich aus. Denn Fehler sind menschlich, was Mandanten in der Regel verstehen.
