Umfrage unter den Mitgliedern des FORUMs zu den geplanten Änderungen der FAO
Forum Junge Anwaltschaft
Umfrage in einem Rundschreiben an 4.800 Mitglieder im Mai 2006 zu den zur Diskussion stehenden Änderungen der Fachanwaltsordnung im Zuge der BRAO-Reform
Anfang Mai 2006 wurde ein Rundschreiben an alle Mitglieder des Forum Junge Anwaltschaft versandt. Es war ein Fragebogen mit den unten gestellten Fragen beigefügt. Die Mitglieder wurden um Rückantwort per Telefax gebeten. Es haben rd. 450 Mitglieder teilgenommen. Das entspricht knapp 10% aller im Forum organisierten Junganwälte, Assessoren und Referendare.
Frage 1: Sind Sie für die Einführung eines Lehrjahrs in Fachanwaltskanzleien?
Ja: 11 %
Nein: 89 %
Frage 2: Sind Sie für die Anhebung der Fallzahlen?
Ja: 10 %
Nein 90 %
Frage 3: Fachanwälte müssen 5 Jahre statt bisher 3 Jahre zugelassen sein
Ja: 18 %
Nein: 82 %
Es fällt auf, dass von den 54 Ja-Stimmen für ein Lehrjahr in Fachanwaltskanzleien nur 11 Mitglieder gleichzeitig auch die Erhöhung der Fallzahlen sowie die 5-Jahres-Grenze befürworten. Nur 11 Mitglieder von 450 Umfrageteilnehmern waren also dafür, dass die Anforderungen insgesamt durchgehend verschärft werden.
Unter den Abfragefeldern waren noch persönliche Anmerkungen zu den Fragen möglich. Reaktionen kamen fast ausschließlich von Mitgliedern die dreimal (oder mindestens zweimal) mit "Nein" gestimmt hatten. Die Reaktionen der Mitglieder finden sich zusammengefasst am Ende dieses Positionspapiers.
Das Forum Junge Anwaltschaft fordert:
Transparente und faire Zugangsvoraussetzungen für alle statt eines „closed shop“
Je weniger Fachanwälte, umso besser. So denkt unsere nichtanwaltliche Konkurrenz. Wenn sich am Anwaltsmarkt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bildet, schadet dies dem Image aller Kolleginnen und Kollegen in der Öffentlichkeit. Das Forum wurde 1995 gegründet, weil die Anwaltschaft insgesamt Schaden leidet, wenn Junganwälte im Regen stehen gelassen werden.
20 EUR im Rahmen einer Werbekampagne zur Steigerung des eigenen Images stehen 10.000 EUR für Kurs-, Hotel- und Klausurkosten sowie Verdienstausfall für ein simples nur formal (statt inhaltlich) prüfbares Stück Papier über den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse entgegen. Das ist ein inakzeptables Missverhältnis, weil wir 500mal soviel Geld dafür ausgeben, uns selbst die Fachanwaltstitel streitig zu machen, anstatt dieses Geld den millionenschweren Werbeetats von Rechtsschutzversicherungen, Banken etc. entgegenzustellen. Bekämpfen wir also uns als Anwälte nicht gegenseitig bei der Höherschraubung der Anforderungen an die Fachanwaltstitel, sondern kämpfen wir mit aller Kraft gemeinsam gegen die nicht anwaltlichen Wilderer in unseren Revieren.
Wenn es vorrangig um die Sicherung des Fortbestands anwaltlicher Qualität ginge, dann müssten Fachanwälte Jahr für Jahr mehr als 10 Stunden jährlicher Pflichtfortbildung nachweisen. Die unbestreitbare Tatsache, dass jede Rechtsanwaltskammer diesen Bescheinigungen endlos hinterherläuft, zeigt wie qualitätsfeindlich monopolähnliche Kartelle sind. Ebenso unbestreitbar ist, dass das Wissen der Fachanwälte nach den laufenden Reformen auf nahezu allen Rechtsgebieten nicht mehr dem für die aktuelle Fallbearbeitung notwendigen Wissensstand entsprechen kann, wenn man sich nur 10 Stunden im Jahr fortbilden muss. Eigentlich müssten die Bemühungen um eine Qualitätssicherung an den juristischen Fakultäten beginnen. „Was Hänschen nicht gelernt hat, lernt Hans nimmer mehr“ (Kleine Cosack Anwaltsblatt 2006; Heft 6 S.368). 200 Fälle statt 100 und das Absitzen von 5 Jahren machen aus Anwälten noch keine anwaltlichen Experten. Genauso gut könnte man auch die Größe der Kanzleibibliothek als Bewertungskriterium heranziehen.
Die bisherigen Fachanwälte sollten für den Fall der tatsächlichen Umsetzung der geplanten Reform unabhängig von Bestandsschutzgarantien im Rahmen einer dringend gebotenen Gefahrenabwehr zum Schutz des (angeblich) bedrohten Rechtsguts einer funktionierenden Rechtspflege ihre Titel sofort zurückgeben und sich nach einer Wartezeit von drei oder fünf Jahren einem Prüfungsverfahren nach den neuen Anforderungen unterziehen. Man müsste dann auch konsequenterweise die DAV-Werbekampagne umbenennen. „Vertrauen ist gut. Fachanwalt ist schlecht“.
Wie beurteilt denn die fachlich versierte Öffentlichkeit das bestehende System? Der insoweit völlig unverdächtige Bundesgerichtshof meint dazu in einer Entscheidung aus 2005 (B.v.04.04.05 AnwZ(B) 19/04 :“Tatsächlich wird die Fachanwaltsbezeichnung von der rechtsuchenden Bevölkerung auch als Qualifikationsmerkmal verstanden; (…) Mit der Beschränkung auf zwei Fachgebiete soll nach den Gesetzesmaterialien bei dem geforderten hohen Niveau der Kenntnisse eines Fachanwalts die Glaubwürdigkeit eines solchen Fachhinweises gewahrt werden. Faktisch geht es also den nach Verschärfung rufenden Fachanwälten wohl nur darum, die nach „empirischen Untersuchungen gegenüber den anderen Anwälten im Durchschnitt höheren Umsätze und Einkommen“ (BGH a.a.O) zu verteidigen. Der BGH meint weiter, dass „der Anwaltschaft ein Mittel zur Verfügung (stünde), besondere in einem formalisierten Verfahren nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Gebiet der Öffentlichkeit kundzutun. Dem in dieser Weise qualifizierten Rechtsanwalt, dem die Fachanwaltsbezeichnung verliehen worden ist, steht damit eine zulässige Werbemöglichkeit zur Verfügung, um neue Mandanten auf sich aufmerksam zu machen“ .
Es wird also gerade kein Spezialistenwissen gefordert, über das nur wenige Platzhirsche verfügen. Darum kann man auch z.B. Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Erbrecht werden, obwohl die beiden Rechtsgebiete überhaupt nichts miteinander zu tun haben und niemand auf beiden Rechtsgebieten durchgängig sich Spezialistenwissen aneignen kann. Trotzdem kennt jeder von uns Briefköpfe und Internetseiten von Fachanwälten, auf denen für die verschiedensten Rechtsgebiete geworben wird. Der Umsatz auf dem eigenen Fachanwaltsgebiet reicht also in den meisten Fällen nicht aus, um die eigene Kanzlei über Wasser zu halten. Darum will man dem Nachwuchs verwehren, sich Fachanwalt nennen zu dürfen.
Es gibt (außer dem Geldbeutel der Fachanwälte) keinen sachlich überzeugenden Grund, die Zugangsvoraussetzungen für ein in der Öffentlichkeit als Gütesiegel anerkanntes Prädikat noch weiter zu erschweren. Welche Mandanten wissen eigentlich, wie viele Fälle ein Fachanwalt bearbeitet haben muss? Rechtsanwälte sind in Deutschland so spät mit der Ausbildung fertig, dass kein Mandant seinen Anwalt als zu jung ansehen wird. Wenn Fachanwälte über die Zulassungsdauer eine Altersgrenze nach unten einführen wollen, müssen sie sich die Frage nach einer Altersgrenze nach oben gefallen lassen, und zwar spätestens dann, wenn der Wille und die Bereitschaft zu laufender Fortbildung nicht mehr gegeben ist. Das beginnt – wie die Anwaltakademie weiß – oft schon im besten Anwaltsalter.
Bei jeder Änderung eines bestehenden Systems muss man sich immer die Frage „cui bono“ stellen. Dann sieht man, dass es vorrangig um Pfründesicherung unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung geht.
Reaktionen der FORUMs-Mitglieder zu der Fachanwaltsumfrage:
1. Lehrjahr in einer Fachanwaltskanzlei:
- Ein Lehrjahr in einer anderen Anwaltskanzlei wäre verfassungswidrig, es verstieße gegen Art. 12 Grundgesetz
- Ein selbstständiger Rechtsanwalt kann nicht ein Jahr aus seiner Kanzlei aussteigen
- Wie sollen Existenzgründer nach den zweiten Staatsexamen ein Lehrjahr absolvieren und gleichzeitig ihre eigene Kanzlei hoch bringen?
- Soll jemand, der zum Beispiel seit 10 Jahren Partner in einer Kanzlei ist, wie ein Referendar in die Lehre gehen?
- Wovon sollen die Lehrlinge denn leben?
- Bei einem Anwalt mit zwei Staatsexamina und drei oder fünf Jahren Berufserfahrung halte ich ein Lehrjahr für lächerlich.
- Wie sollen fest angestellte Rechtsanwälte ein Lehrjahr ableisten?
- Ein Lehrjahr würde dazu führen, dass die derzeitige Situation zementiert wird, wonach Anfänger oftmals quasi umsonst beschäftigt werden
2. Fallzahlen
- Die Fallzahlen sind bereits jetzt hoch, da die Fälle aus verschiedenen Teilbereichen stammen müssen
- Ein weiteres Hindernis für junge Rechtsanwälte beim Existenzaufbau
- Es geht den Kollegen nur um die Sicherung der eigenen Pfründe
- Schon heute sind die hohen Fallzahlen faktisch eine Zulassungsbeschränkung für nicht oder nur wenig forensisch tätige Rechtsanwälte. Sogar die Corporate-Abteilung der Großkanzleien haben Probleme im Handels- und Gesellschaftsrecht die Fallzahlen zusammen zu bekommen, da sie kaum gerichtlich tätig sind
- Die Fallzahlen sind schon jetzt kaum zu erreichen. Der Fachanwalt soll doch gerade erst die Mandate bringen
- Wenn schon vorher so viele Mandanten in die Kanzlei kommen, brauche ich auch keine Fachanwaltsbezeichnung
- Anhebung der Fallzahlen nur sinnvoll, wenn der Zeitraum der Fälle verlängert wird, zum Beispiel auf fünf Jahre
- Was soll das bringen? Steigt mit dem 100sten eingereichten gleichartigen Fall weiter die Erfahrung oder kommt dann sogar die Erleuchtung?
- Eine wesentliche Steigerung der Qualität ist nicht zu erwarten. Ob der RA 80 oder 160 Fälle bearbeitet hat, durfte keinen signifikanten Unterschied machen.
- Bei einer Anhebung der Fallzahlen werden viele junge Kollegen älteren Kollegen anbieten, umsonst ihre Fälle zu bearbeiten
- Spezialisierung ist notwendig, aber es sollte auch dem Einzelanwalt möglich sein, den werbenden Effekt des Fachanwaltstickets zu nutzen
3. 5-Jahres-Regelung
- Erhebliche Benachteiligung, sehr fraglich, ob eine fünfjährige Zulassung eine höhere Qualität der Rechtsberatung bedeutet
- Die Dauer der Zulassungszeit sagt nichts über die Fachkenntnisse aus.
- Länge Zulassungszeiten schützen nur den Bestand vor junger Konkurrenz.
- Ein weiteres Hindernis für junge Rechtsanwälte beim Existenzaufbau
- Eine inhaltliche Kontrolle der Fälle wäre viel sinnvoller
- Die Mandanten fragen die Fachanwaltschaften nach. Eine Verlängerung der Zulassungszeit erschwert den Zugang zu diesem wichtigen Marktsegment.
- Wer prüft, ob man durchgehend fünf Jahre tatsächlich als Rechtsanwalt praktiziert hat?
- Ich habe seit dem ersten Staatsexamen durchgehend durch das Referendariat und während meiner gesamten Zulassungszahl nicht anders gemacht als Gewerblichen Rechtsschutz die Fallzahlen sind bereits jetzt, nach ca. 1½ jähriger Zulassung erfüllt. Den Fachanwaltstitel darf ich aber erst 2008 führen
- Nie waren Juristen besser ausgebildet als heute
Allgemein
- Woher sollen die Fälle kommen, wenn man selbst erst am Markt Fuß fassen muss?
- Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Berufsfreiheit
- Pfründesicherung für alteingesessene Fachanwälte
- Solche Vorschläge können nur von Rechtsanwälten stammen, die bereits mehr als fünf Jahre zugelassen sind
- Die schriftlichen Prüfungen sollen bundeseinheitlich durchgeführt werden.
- Argument der Qualitätssteigerung scheint vorgeschoben zu sein, da die Mandanten sich ohnehin nicht mit den Voraussetzungen auskennen
- Diese neuen Ideen werden von einer kleinen eigensüchtigen Lobby forciert, die ins Abseits zu stellen und zu demaskieren und anzuprangern ist. Diese kleine Clique will einen Protektionismus, der mit unserer Verfassung unvereinbar ist. Nichts Neues von Leuten, die ihre Pfründe sichern, alle andern schikanieren und den Wettbewerb verzerren wollen
- Wenn diese Leute solche Regelung wollen, dann sollen sie ihre Titel zurückgeben, da sie selber gegen die bisherigen Regeln sind und neue Regelungen wollen
- Die Satzungsversammlung sollte sich lieber einmal mit der lachhaft geringen jährlichen Fortbildungsdauer von 10 Zeitstunden beschäftigen
- Eine bessere Qualitätssicherung sollte im Rahmen der Klausuren erfolgen
- Eine Erhöhung der Zulassungsschranken allenfalls dann, wenn erstmal alle alten Fachanwälte der Titel zurückgeben und von vorne beginnen. Das wäre fair
- Ich fände es besser, wenn die Weiterbildungsanforderung verstärkt werden, anstatt die Eingangsvoraussetzungen höher zu setzen
- Fortlaufender Nachweis, dass man weiter in dem Rechtsgebiet tätig ist notwendig.
- Bessere Juristen bekommt man nicht doch Erschwerung der Zulassung. Wer überprüft die Qualifikation der bereits zugelassenen Fachanwälte?
- Dann sollte man lieber alle Fachanwaltschaften wieder abschaffen, weil sie ungeeignet sind anwaltliche Qualität abzubilden
- Die Fortbildungsnachweise sollten erhöht werden, da die 10 Stunden jährlich mE zu wenig sind
- Qualitätssicherung ist nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, aber nicht auf Kosten der freien Advokatur oder des Nachwuchses
- So etwas würde nur dazu führen, dass der Zugang zu einem freien Beruf verwehrt bleibt
München, September 2006
Forum Junge Anwaltschaft
