Einsteiger im Familienrecht
Wer als Berufsanfänger auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, wird feststellen, dass von ihm nicht nur profunde Rechtskenntnisse auf einem sehr weiten Gebiet erwartet werden, sondern auch Fähigkeiten, die mit Jura scheinbar nichts zu tun haben. Der im Familienrecht tätige Anwalt ist nicht nur Rechtsanwalt, er ist auch Beichtvater (oder -mutter), Pädagoge, Psychologe, Finanzberater, u.s.w.
Familienrecht ist daher nichts für jedermann. Nicht jede/r hat die Lust und Geduld dazu, sich auf dieses menschlich oft sehr schwierige Rechtsgebiet einzulassen. Dabei kann man gerade im Familienrecht als Anwalt viel bewirken, viel "Gutes tun". Denn wenn Sie Ihren Mandanten dabei helfen, die schmerzliche Auseinandersetzung ihrer Beziehung möglichst ohne großen Streit zu bewältigen, dann können Sie sich sicher sein, etwas Sinnvolles geleistet zu haben. Das gilt umso mehr, wenn Kinder mit im Spiel sind.
Im Folgenden ein paar - zugegeben, völlig subjektive - Tipps und Erfahrungen einer Familienrechtlerin:
1. Tipp: Mandantengerechte Kanzleieinrichtung
Mandanten, die anwaltliche Hilfe im Familienrecht benötigen, befinden sich zumeist in einer sehr schweren persönlichen Situation. Als Anwalt/Anwältin sind Sie ein wichtiger Gesprächspartner. Nehmen Sie sich zumindest für das erste Gespräch mit einem neuen Mandanten ausreichend Zeit. Eine Stunde ist regelmäßig das Minimum an Zeit, das Sie brauchen, um alle notwendigen Informationen von Ihrem Mandanten zu bekommen und ihm bzw. ihr eine umfassende erste Beratung zur Frage der Trennungs- und Scheidungsfolgen zu geben.
Rechnen Sie damit, dass Ihr Gegenüber auch mal die Fassung verliert. Wenn eine Ehe scheitert, ist dies ein schwerer Schlag, der häufig als persönliche Niederlage empfunden wird. Wenn Tränen fließen sollten, helfen Gesten oft mehr als Worte: Eine griffbereite Taschentücher-Box bietet praktische Hilfe, Sie können etwas Sinnvolles tun, statt nur betreten dabei zu sitzen und Ihr/e Mandant/in fühlt sich ernstgenommen und hat erlebt, dass Sie ganz schnell und praktisch helfen können.
Das Scheitern einer Ehe macht viele Frauen zu alleinerziehenden Müttern, die ihre Kinder wohl oder übel zum Besprechungstermin mitbringen. Wer gerade keine Sekretärin hat, die zur Betreuung abgestellt werden kann, sollte eine Spiele-Kiste im Büro vorhalten. Ein paar Duplosteine, Playmobilfiguren, ein Stofftier, Malbuch und Buntstifte beschäftigen Kinder wunderbar. Die Kinder sind glücklich, die Mütter sind glücklich, und Sie können in Ruhe Ihre Beratung abhalten.
2. Tipp: Gebührenrecht kennen
Das Gebührenrecht ist tückisch, auch und gerade im Familienrecht. Das Risiko, versehentlich zu viel abzurechnen, liegt dabei mindestens ebenso hoch, wie das Risiko, Gebührentatbestände zu übersehen. Das kann im Nachhinein zu Verstimmungen des Mandanten führen, sollte also besser vermieden werden.
Die Ablösung der BRAGO durch das RVG wurde im Vorfeld gerade von den Familienrechtlern bedauert. Es ist ja auch wahr - durch den Wegfall der Beweisgebühr entstehen für die Scheidungsverfahren jetzt nur noch 2,5 Gebühren (Nr. 3100 + 3104 VV RVG), statt früher 30/10. Dafür aber haben wir in allen anderen Teilgebieten zusätzliche Gebühren gewonnen. Für alle anderen familienrechtlichen Verfahren, in denen sowieso fast nie Beweisaufnahmen durchgeführt wurden, gibt es ebenfalls regelmäßig 2,5 Gebühren, statt früher nur 20/10. Für FGG-Verfahren gibt es jetzt dieselben Gebühren wie in ZPO-Verfahren. Und außergerichtlich ist der Gebührenrahmen der Nr. 2400 VV RVG bekanntlich auch günstiger (0,5 - 2,5 statt früher 5/10 bis 10/10).
Beim Gegenstandswert heißt es dagegen aufpassen: In Familiensachen kommt oft eines zum anderen. Es geht los mit der Beratung zum Unterhalt, kurz darauf geht es um die Ehewohnung, dann wird die Scheidung eingereicht und der Zugewinnausgleich geltend gemacht. Achten Sie darauf, dass bei zusammen gehörenden Tätigkeiten die Gegenstandswerte der einzelnen Angelegenheiten zusammen zu rechnen und nicht jeweils gesondert abzurechnen sind (§ RVG).
Last not Least: Fragen Sie Ihre Mandanten nach einer Rechtschutzversicherung! Auch wenn Familiensachen grundsätzlich nicht von der Rechtschutzversicherung gedeckt werden, so besteht doch in den meisten Fällen Versicherungsschutz zumindest für eine Erstberatung. Allerdings wird sich erst mit der Zeit zeigen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherungen Beratungsgebühren noch decken, wenn erst mit dem 1.7.2006 die gesetzliche Beratungsgebühr aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG gestrichen ist. Daher gilt jetzt auch im Familienrecht: Vergütungsvereinbarungen müssen frühzeitig getroffen werden, damit beide Seiten von Anfang an Klarheit über die anfallenden Kosten haben.
3. Tipps und Tricks zum Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht ist ständig in Bewegung. Es kann hier nur einen Tipp geben: Halten Sie sich durch die Lektüre von Fachzeitschriften auf dem Laufenden!
4. Tipps und Tricks zum Versorgungsausgleich
Überlassen Sie den Versorgungsausgleich nicht allein dem Familiengericht. Nur wenige Anwälte kennen sich im Recht des Versorgungsausgleichs aus, dabei sollte der Versorgungsausgleich gerade im Vorfeld einer Scheidung unbedingt Thema einer Beratung sein, denn (Haftungs-) Fallen gibt es genug, hier nur zwei Beispiele:
Steht eine Partei kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand, so sollte der Scheidungsantrag evtl. noch herausgezögert werden, denn wenn bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich der Versorgungsfall bereits eingetreten ist, dann findet eine Kürzung der Versorgungsbezüge wegen des Versorgungsausgleich erst dann statt, wenn der ausgleichsberechtigte Partner selbst in Rente geht (sog. Rentner- und Pensionistenprivileg, §§ 101 III 1 SGB VI, 57 I 2 BeamtVG). Umgekehrt tritt sofort eine Kürzung der Bezüge ein, wenn die Versorgung erst nach Rechtskraft der Scheidung erstmals bezogen wird. Ist Ihr Mandant der Ausgleichspflichtige, können Sie ihm durch die Verzögerung der Rechtskraft der Scheidung unter Umständen viel Geld retten.
Durch die vermehrte staatliche Förderung privater Altersvorsorge wird es in Zukunft immer mehr Betriebs- und sonstige Renten geben, die dem Versorgungsausgleich unterliegen. Gleichzeitig wird es damit auch immer öfter Fälle geben, in denen Anwartschaften zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht unverfallbar sind und deshalb nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegen. Denken Sie daran, Ihren Mandanten über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu informieren und ihn darauf hinzuweisen, dass dieser nicht automatisch, sondern nur auf seinen Antrag hin durchgeführt werden wird.
5. Tipps und Tricks zum Zugewinnausgleich
Wenn Ihr Mandant zur Auskunft über sein bzw. ihr Endvermögen aufgefordert wird, lassen Sie ihn bzw. sie - natürlich nach entsprechender Beratung über die zu beachtenden Punkte - die Vermögensaufstellung selbst machen und unterzeichnen. So bewahren Sie sich vor einer späteren Haftung dafür, dass einzelne Posten falsch oder gar nicht aufgeführt wurden.
Wenn es Ihr Mandant ist, der die Scheidung einreichen will, und gleichzeitig Zugewinnausgleichsansprüche im Raum stehen, dann achten Sie darauf, Ihrem Mandanten noch vor der Einreichung der Scheidung Ihre Kostenvorschussnote zu stellen, und zwar über die volle Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten (vgl. § 9 RVG). Ihre Rechnung ist ein Abzugsposten im Endvermögen des Mandanten, der Ihre Rechnung gleich viel lieber zahlen wird, wenn er weiß, dass der ungeliebte Ehegatte über den Umweg des Zugewinnausgleichs praktisch die Hälfte davon mitzahlt.
Achten Sie auf die Vorschrift in § 1378 Abs. 2 BGB! Diese wichtige Regelung, die unter Umständen dazu führen kann, dass ein rechnerisch gegebener Zugewinnausgleich nicht mehr geschuldet wird, ist bei vielen Anwälten offenbar unbekannt, dabei kann sie ungeheure Auswirkungen haben! Diese Vorschrift sollten Sie kennen!
6. Wichtigster Tipp: Fortbildungsangebote nutzen!
Wer als Berufseinsteiger/in im Familienrecht tätig werden will, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Kenntnisse aus Studium und Referendariat in der Regel nicht ausreichen werden, um eine umfassende Beratung und Betreuung der Mandanten zu gewährleisten. Darum der wichtigste Tipp am Ende: Besuchen Sie Fortbildungsveranstaltungen! Es gibt bei den unterschiedlichen Akademien und Instituten mehrtägige Einführungskurse, häufig mit umfangreichem Material. Die Kosten für einen solchen Kurs halten sich zumeist in Grenzen (z.B. kostet der dreitägige "Einführungskurs Ehe- und Familienrecht" bei der DeutschenAnwaltsAkademie für Mitglieder des FORUMS bis 3 Jahre nach Zulassung nur 300 ?). Es lohnt sich: Wer sich auskennt, hat mehr Spaß am Familienrecht.
Literaturtipps:
Für Familienrechtler gibt es, wie für die meisten Rechtsgebiete, viele gute Bücher. Einen der wichtigsten Texte zum Familienrecht finden Sie aber jetzt schon in Ihrem Regal: Im neuen Schönfelder Ergänzungsband sind die Unterhaltsleitlinien aller deutschen Obergerichte abgedruckt - ein echter Gewinn!
Meine ganz persönliche Empfehlung: Peter Gerhardt / Bernd von Heintschel-Heinegg / Michael Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, inkl. CD ROM mit Entscheidungen, Formularen und Musterschreiben, Luchterhand Verlag, 119 EUR. Ein gut 2000 Seiten dickes Nachschlagewerk, in dem sich die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Familienrecht finden, sehr umfassend, mit vielen Beispielen auch und gerade für Einsteiger im Familienrecht geeignet.
Rechtsanwältin Anne Riethmüller
Fachanwältin für Familienrecht
riethmueller
riwa-augsburg.de
www.riwa-augsburg.de
