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Tipps für Einsteiger im Steuerrecht

Eine Tätigkeit im Steuerrecht bietet nach wie vor einen guten Einstieg in eine anwaltliche Existenzgründung. Bei einer beabsichtigten Kanzleigründung in diesem Bereich ist allerdings vorab zu klären, welches Tätigkeitsfeld genau angestrebt wird, denn die Möglichkeiten für eine Tätigkeit im Steuerrecht und eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern sind vielfältig.

1. Tätigkeitsfelder im Steuerrecht

a) Kooperation Allgemeinanwalt u. Steuerberater

Möglich ist z.B. die Zusammenarbeit mit einem typischen Steuerbüro (dieses hat um die 8 Mitarbeiter pro Steuerberater). In diesem Falle wird der Schwerpunkt der Tätigkeit eher allgemein anwaltlich ausgerichtet sein und vielleicht die eine oder andere vertragliche Gestaltung (Geschäftsführervertrag, Mietvertrag, GmbH-Satzung) mit sich bringen. Der Vorteil einer solchen Zusammenarbeit liegt für den Anwalt in dem relativ breiten Mandatsspektrum, welches ihm der Steuerberater vermitteln kann. Der Nachteil liegt darin, dass häufig eine nicht unerhebliche Abhängigkeit vom Steuerberater besteht, weil der Anwalt kaum Möglichkeiten hat, dem Steuerberater in dieser Konstellation Mandate zu vermitteln. Nicht selten sind auch die Möglichkeiten der Honorargestaltung stark eingeschränkt, denn Steuerberater werden sich nicht unerheblichen Ärger Ihrer Mandanten einhandeln, wenn z.B. die oben aufgeführten Verträge nach den Maßgaben des RVG zu Gegenstandswerten abgerechnet werden. Da viele Steuerberater in der Vergangenheit entgegen den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes entsprechende Verträge gratis in ihr Dienstleistungsangebot integriert hatten und erst die neue Generation der Steuerberater in diesem Punkt sensibler geworden ist, ist es relativ schwierig, in diesem Bereich gute Honorare durchzusetzen. Hauptargument für höhere Honorare ist Qualität, die sich allerdings nicht mit der reinen Übernahme von Formularverträgen aus den einschlägigen Sammlungen liefern lässt. Dessen ungeachtet bietet eine Zusammenarbeit Allgemeinanwalt und Steuerberater ein gutes Potenzial für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben, auch wenn es sich für den Anwalt hierbei zumeist nicht um eine typisch steuerrechtliche Tätigkeit handeln wird.

b) Kooperation mit einem größeren mittelständischen Steuerbüro

Ein aus steuerrechtlicher Sicht anspruchsvolleres Betätigungsfeld bietet sich in der Kooperation mit einem größeren mittelständischen Steuerbüro mit wenigstens drei bis vier Partnern, darunter häufig auch Wirtschaftsprüfern und einer "gehobenen" Mandantschaft. In entsprechenden Büros wird der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit häufig in der steuerrechtlichen Vertragsgestaltung liegen, daneben auch in Bereichen wie Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht. In diesem Bereich setzt eine Zusammenarbeit jedenfalls fundierte steuerrechtliche Kenntnisse und auch eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung voraus. Aus berufsrechtlichen Gründen wird nicht selten vorausgesetzt, dass der Partner in spe eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer innehat. Der eine oder andere Kollege mutiert hierbei auch gänzlich vom Rechtsanwalt zum Steuerberater und wird schwerpunktmäßig im Bereich Buchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen tätig.

c) Überregionale Kooperation Fachanwalt für Steuerrecht mit Steuerberatern

Eine weitere Möglichkeit für eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern liegt in der überregionalen Kooperation mit einer Vielzahl von Steuerbüros. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist ebenfalls eine fundierte steuer- und wirtschaftsrechtliche Berufserfahrung und Kenntnis. Die Betätigungsfelder liegen auch hier vor allen Dingen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht mit den jeweiligen steuerrechtlichen Bezügen sowie auch im Steuerstrafrecht. Hinzu kommen Randthemen wie Vergütungs- und Haftungsrecht der Steuerberater.

2. Anforderungen an Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für eine Kooperation im Steuerrecht

Sieht man von der o.g. allgemein anwaltlichen Kooperation mit Steuerberatern ab, so setzt eine Tätigkeit im Steuerrecht ausnahmslos eine mehrjährige Praxis in einer steuerberatenden Kanzlei und eine einschlägige berufliche Fortbildung entweder zum Fachanwalt für Steuerrecht oder zum Steuerberater voraus. Da es im Bereich des Steuerrechts wiederum eine Vielzahl möglicher Spezialisierung gibt, lassen sich Regeln für eine zweckmäßige Spezialisierung im Vorfeld nicht aufstellen. In aller Regel ergibt sich diese aus der praktischen Betätigung. Vereinzelt gelingt es Kollegen/innen auch über Promotion und Lehrtätigkeit in Spezialgebieten, zumeist in der Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, die notwendige Expertise als Basis für eine Kanzleigründung aufzubauen.

3. Mandantenbindung und Markenbildung

Wichtigster Multiplikator und Mandatsbringer für den Anwalt ist in den vorstehenden Fällen immer wieder der Steuerberater. Dieser genießt im Vergleich zum Anwalt als langjähriger Vertrauter seines Mandanten einen erheblichen Vertrauensvorschuss, d.h. sehr oft entscheidet der Steuerberater und nicht der Mandant, welcher Anwalt tätig wird.

Um nicht langfristig vom Steuerberater abhängig und dessen ?Schatten? zu bleiben, ist es wichtig, die eigene Kanzlei als anwaltliche Marke abzugrenzen, zu etablieren und die Mandanten an die eigene Kanzlei zu binden. Übliche Maßnahmen der Mandantenakquisition und Mandantenbindung sind Newsletters, Tätigkeiten in Berufsverbänden und Vereinen.

Unabdingbar ist zu vermitteln, welches Dienstleistungsangebot konkret am Markt angeboten wird, da sich der Inhalt des steuerrechtlichen Dienstleistungsangebotes eines Anwalts nicht in gleicher Weise auf den ersten Blick erschließt, wie es beim Steuerberater der Fall ist.

4. Kanzleiausstattung

Für die Ausstattung der Anwaltskanzlei im Bereich Steuerrecht gelten an sich kaum Besonderheiten. Ausnahme ist der Bereich EDV und Software. Wer umfassend im Steuerrecht tätig werden und selbst eine Buchführungsabteilung aufbauen möchte, wird um einschlägige steuerrechtliche EDV und Software nicht herumkommen. Einer der leistungsfähigsten Anbieter in diesem Bereich ist die DATEV eG, welche mit ihrem Anwaltsprogramm "Phantasy", der Datenbank Lexinform, sowie den einschlägigen Steuerprogrammen so leistungsfähig wie auch teuer ist. Allerdings hat die DATEV mittlerweile Ihr Gesamtprogramm modulweise aufgebaut, sodass die Kosten sich besser am Bedarf auch kleinere Kanzleien ausrichten lassen. Als Datenbank ist das Haufe-Steuer-Office, das Steuerrechtslexikon, Vertragsmuster,  Kommentare, Gesetzessammlung, Formularsammlung etc. zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis beinhaltet, empfehlenswert. Vergleichbar sind die Datenbanken und Steuerprogramme des NWB- Verlages. Je nach Ausrichtung der Steuerkanzlei (Buchführung) sind dann natürlich entsprechende Arbeitsplätze für Mitarbeiter einzuplanen. Der Vorteil einer eigenen Abteilung für Buchführung und Erstellung von Steuererklärungen liegt darin, dass hierdurch ein gewisser Grundumsatz sichergestellt werden kann, da es sich bei den typischen steuerlichen Mandaten in aller Regel um Dauermandate handelt und die Arbeiten in großem Umfang delegiert werden können.

5. Fortbildung

Fortbildung ist im steuerberatenden Bereich schon alleine aufgrund der jährlichen Reformen unabdingbar. Sehr viel besser als das Fortbildungsangebot der Anwaltskammer ist im steuerberatenden Bereich in aller Regel das der Landesverbände der Steuerberatenden Berufe, denen man u.a. als Fachanwalt für Steuerrecht beitreten kann. Diese bieten eine Vielzahl von Seminaren mit hoch qualifizierten Dozenten zu vertretbaren Preisen.

6. Wie gehe ich es an?

Wer als Existenzgründer noch vor dem Berg steht, sollte zunächst seinen Markt sondieren, d.h. wie viele Steuerberater gibt es, wie viele Anwälte und was machen die so. Da sich Letzteres weder aus den gelben Seiten erschließt noch aus vollmundigen Anpreisungen auf der Kanzleihomepage am besten gleich das Telefon in die Hand und sowohl die Anwaltskollegen als auch die Steuerberater anrufen und mal nach einem Gesprächstermin fragen. Viele Kollegen sind gar nicht so und plaudern aus der Praxis. Gerade Steuerberater schätzen den direkten und schnellen Zugang. Und: hartnäckig über Jahre dran bleiben,  mitunter dauert es mehrere Jahre bis endlich etwas zurückkommt. Für ein wirklich gutes Mandat lohnt sich das.

Kaufbeuren den 15. 5. 2006

Ulrich Lübbing
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
info  kanzlei-luebbing.de
www.kanzlei-luebbing.de  

 

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