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Sie sind hier: Forum Junge Anwaltschaft / Anwalt-Infos / Kanzleitypen / Die Arbeitsrechtskanzlei

Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht:

Ähnlich wie in andren Rechtsgebieten wird der Rechtsanwalt schnell feststellen, dass von ihm nicht nur profunde Kenntnisse im Arbeitsrecht erwartet werden, sondern auch andere Fähigkeiten, von denen man in der juristischen Ausbildung nichts hört. Sie sind bei Ihrer Arbeit nicht nur als Rechtsanwalt gefragt, der versucht, ein möglichst gutes Ergebnis für den Mandanten zu erzielen oder eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten, sondern Sie müssen auch mit dem Mandanten recht gelassen umgehen können, um wirklich alles, was für den Sachverhalt entscheidend ist, zu erfahren. Dabei ist es erforderlich, durchaus mehrmals dieselbe Frage zu stellen, vielleicht etwas unterschiedlich eingekleidet. Und Sie werden feststellen, dass fast jedes Mal eine andere Antwort gegeben wird. Dies gilt sowohl für Vertretungen auf der Arbeitnehmerseite als auch für Vertretungen auf der Arbeitgeberseite. Nur der umfassende und vollständige Sachverhalt ist die Grundlage, um das günstigste Ergebnis für Ihren Mandanten zu erzielen. Je nach Verlauf des einzelnen Falles, wird man dann -zumindest habe ich die Erfahrung gemacht- am Ende hören, dass man sich gut vertreten gefühlt hat. Insofern haben Sie dann als Rechtsanwalt das Gefühl, etwas ?Gutes getan zu haben?.

Schließlich handelt es sich beim Arbeitsrecht um ein Rechtsgebiet, das nach wie vor recht lukrativ ist, da man sich schnell in höheren Streitwertregionen bewegt. Das ist zwar ein wichtiger Aspekt. Allerdings sollte das Augenmerk eines Rechtsanwalts, der sich mit dieser umfassenden und sehr schnelllebigen Rechtsmaterie beschäftigt, sich nicht nur auf diesen Aspekt beschränken. Gerade in den momentanen Umbruchzeiten, in denen enorm viel Personal abgebaut wird, viele Betriebe schließen oder Produktionen ins Ausland verlegt werden und noch mehr Betriebe dazu übergehen, die Leistung der Arbeitnehmer zu verdichten, bietet das Rechtsgebiet sehr viel Beratungsbedarf und gewinnt noch mehr an Wichtigkeit.

Während meiner kaufmännischen Ausbildung bin ich auf das Arbeitsrecht gestoßen und es hat mich danach nicht losgelassen. An der Universität und während des Referendardienstes legte ich meinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Bei meinen Tätigkeiten danach spielte das Arbeitsrecht immer eine wesentliche Rolle. Seit dem ich als selbstständiger Rechtsanwalt aktiv bin, versuche ich mich möglichst viel im Arbeitsrecht zu engagieren. In einer kleinen Kanzlei ist das nicht einfach. Aber die Arbeit auf dem Gebiet nimmt zu. Insofern bin ich ein Überzeugungstäter. Es macht halt Spaß!

I. Arbeitsfelder im Arbeitsrecht:

Daran anschließend möchte ich kurz einige Felder innerhalb des Arbeitsrechts nennen, auf denen noch immer erheblicher Beratungsbedarf besteht und in der Zukunft noch größerer Beratungsbedarf entstehen wird.

Zunächst sind die klassischen Gebiete zu nennen, in denen arbeitsrechtlicher Rat gesucht wird. Dazu gehören die Kündigungsstreitigkeiten, Probleme mit Abmahnungen, Kündigungen wegen Krankheit, Versetzungen, Änderungskündigungen, Lohnklagen, Gratifikationsstreitigkeiten oder Eingruppierungsproblematiken etc. Aus meiner eigenen Erfahrung habe ich den Eindruck, dass Streitigkeiten rund um die Arbeitszeugnisse zu nehmen, wobei diese sich häufig im außergerichtlichen Verfahren zugunsten des Arbeitnehmers erledigen lassen.

Auf kollektivrechtlicher Seite sind zum Beispiel die Beratungen bei Sozialplanverhandlungen, Interessenausgleichsverhandlungen, Einigungsstellenverfahren oder die Beratung der Betriebsräte zu erwähnen.

Aus neueren Problemkreisen, mit denen sich der Arbeitsrechtler zu beschäftigen hat, sei das Thema Mobbing genannt. Diese Entwicklung liegt fast nahe, da der Kampf um den Arbeitsplatz oder um bessere Positionen mit immer härteren Bandagen ausgefochten wird. Erwähnen möchte ich auch das Thema Zeitarbeit. Dieser Bereich ist ein Wachstumsbereich, da die Beschäftigtenzahlen in dieser Branche stetig wachsen.

Nicht alltägliche Gebiete, in denen der Rat des Arbeitsrechtlers künftig häufiger gefragt sein wird, sind Rentenprobleme. Damit spreche einen Bereich an, der viele Schnittstellen, zum Sozialversicherungsrecht, zum Sozialrecht oder zum Steuerrecht hat. Allein durch die demografische Entwicklung ist von einem ansteigenden Beratungsbedarf auszugehen. Fragen zur Altersteilzeit, zur betrieblichen Altersversorgung gehören dazu. In Zeiten der Globalisierung setzen immer mehr Unternehmen Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit im Ausland ein (sog. ?expatriots?). Die arbeitsrechtliche Betreuung dieser Arbeitnehmergruppe eröffnet weitere Betätigungsbereiche.

II. Ein MUSS - Fortbildungsangebote nutzen!

Auch hier ist festzuhalten, dass die Grundkenntnisse aus dem Studium und Referendariat meistens nicht ausreichen werden, um die Mandanten mit ihren vielschichtigen Problemen umfassend und gut zu beraten. Zwar ist es zu Beginn der Anwaltstätigkeit ein gehöriger Kostenfaktor, dennoch empfehle ich Ihnen dringend, zum Beispiel einen Fachanwaltskurs-Arbeitsrecht zu absolvieren, wenn Sie sich ernsthaft und umfassend mit dem Arbeitsrecht auseinander setzen wollen. Ich habe den Fachanwaltskurs im Vorfeld meiner Selbstständigkeit absolviert, als ich in einem Unternehmen beschäftigt war. Noch heute helfen mir die vielfältigen Unterlagen aus dem Kurs im Alltagsgeschäft. Auch wenn die Klausuren während des Kurses richtig anstrengend waren, so sollte man diese ?Qualen? auf sich nehmen. Sie haben hinterher den größeren Nutzen davon. Darüber hinaus besuche ich jedes Jahr zwei arbeitsrechtliche Fortbildungsveranstaltungen. Meist handelt es sich dabei um eine Veranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht und um eine Veranstaltung zu einem anderen Thema, welches mich persönlich interessiert.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tummeln sich diverse Anbieter, die mehrtägige Seminare anbieten. Die Preise dafür sind ebenso vielfältig, wie die Zahl der Anbieter. Die meisten Anbieter gewähren aber Rabatte für Rechtsanwälte, die noch nicht länger als zwei oder drei Jahre in Besitz der Zulassung sind.

Gerade im Arbeitsrecht, das erheblich durch die Rechtsprechung des BAG, der Obergerichte und durch politische Einflüsse geprägt wird, ist es meines Erachtens unumgänglich, in regelmäßige Fortbildung zu investieren. Investieren Sie in Ihre Zukunft, es lohnt sich!

III. Literaturempfehlungen:

Empfehlungen für bestimmte Literaturwerke aus zu sprechen, ist schwierig, da jeder Leser einen anderen Stil bevorzugt. Dennoch möchte ich Ihnen fünf Werke nennen, die meiner Ansicht nach bei der täglichen Arbeit gut weiter helfen. Einige davon benutze ich selbst regelmäßig.

1.Personalbuch 2006 - Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht -; Wolfdieter Küttner, 13. Auflage 2006, C. H. Beck; € 98,00

Dieses Buch ist mein Standardarbeitsbuch. Man findet auf nahezu alle Fragen eine treffende Antwort. Diverse Formulare sind mit eingearbeitet. Es besticht durch die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit in Stil und Sprache. Sehr wichtig sind die Auswirkungen auf die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Sozialversicherungsrecht, die gerade in diesem Werk aufgezeigt werden. Es stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis!

2. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, herausgegeben von Dieterich u. a., 6. Auflage 2006, C. H. Beck; € 160,00

In diesem Werk werden die verschiedensten Gesetzte zum Arbeitsrecht kommentiert. Das sehr umfassende Buch wird mittlerweile von den Autoren jährlich neu herausgegeben und hat damit ständig den aktuellen Stand. Für das persönliche Budget ist es meines Erachtens besser, wenn man bei Bedarf Zugriff auf diesen Kommentar hat.

3. Formularbibliothek Zivilprozess, herausgegeben von Dr. Ludwig Kroiß, Einzelband Arbeitsrecht, 1. Auflage 2005, Nomos, € 98,00

Die achtbändige Formularbibliothek ist eine preisgünstige und umfassende Arbeitshilfe gerade für die junge Anwaltschaft. Der Einzelband Arbeitsrecht ist aufgeteilt in die vier Rubriken: 1) Mandatsübernahme, 2) Gerichtliche Verfahren 1. Instanz, 3) Gerichtliche Verfahren 2. Instanz und Anhörungsrüge und 4) Urteilsverfahren 3. Instanz. Neben einigen hilfreichen Erläuterungen zum Arbeitsrecht und den Mandatierungen in der jeweiligen Instanz, ist eine Vielzahl von Formularen abgedruckt, angefangen von Belehrungsschreiben über Deckungsanfragen, Schreiben wegen Kürzungen der Geschäftsgebühr durch Rechtsschutzversicherer über diverse verschiedene Klagesituationen von der 1. Instanz bis zur 3. Instanz. Der Vorteil bei dieser gesamten Formularbibliothek ist, dass zusätzlich eine CD-ROM mitgeliefert wird, auf der mehr als 700 Formulierungen zu finden sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

4. Betriebsverfassungsgesetz, Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Handkommentar, 23. Auflage 2006, Verlag Vahlen, € 66,00

Dieser Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht ist sicher einer der gängigsten Werke zu diesem Themenkomplex. Nach meinen Erfahrungen mit ihm, hat er mir in der Regel ziemlich gut geholfen. Allerdings musste ich mich in meiner bisherigen arbeitsrechtlichen Tätigkeit noch nicht häufig mit betriebsverfassungsrechtlichen Problemen auseinander setzten.

5. Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, Dörner/Luczak/Wildschütz, 5. Auflage 2006, Luchterhand, € 129,00

Was die Anschaffung von Literatur betrifft, so verfahre ich nach dem Prinzip, dass jedes Mandat, das neuere Problematiken beinhaltet, zur Anschaffung eines neuen Buches führen kann. Dann ist der Bedarf für eine solche Anschaffung gegeben. Sich gleich zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit eine umfassendere Bibliothek aus den verschiedenen Gebieten anzulegen, hat meines Erachtens nur wenig Sinn. Auch für das meist begrenzte Budget am Anfang ist das schädlich.

IV. Regelmäßige Zeitschriftenlektüre?

Da das Arbeitsrecht erheblich durch Rechtsprechung geprägt ist, empfehle ich Ihnen, möglichst regelmäßig einen Blick in die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht oder in die Neue Juristische Wochenschrift zu werfen. Eine Zeitschrift, mit der ich ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht habe, da sie höchst aktuell ist und die Probleme der modernen Personalarbeit in den Betrieben aufgreift, ist die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht (www.arbeit-und-arbeitsrecht.de). Ob man sie bestellen sollte, kann dahin gestellt sein. Aber mir gefällt an ihr, dass die neuen und wesentlichen Urteile kurz und bündig aufbereitet werden und oft mögliche Konsequenzen für die betriebliche Personalarbeit erklärt werden. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass es für den Rechtsanwalt im Arbeitsrecht alles andere als schädlich ist, ein wenig über den Tellerrand hinaus zu schauen und sich gelegentlich mit betrieblicher Personalarbeit zu beschäftigen. Denn die "Produkte" oder "Opfer" der modernen betrieblichen Personalarbeit sitzen häufig in unseren Sprechstunden und bitten um unsere Hilfe. Nochmals möchte ich Sie daran erinnern, dass es entscheidend ist, einen Zugriff auf diese Zeitschriften zu haben. Gerade am Anfang der Anwaltstätigkeit sollten Sie das Kostenbudget nie aus den Augen verlieren. Daher sollten Sie genau überlegen, welche Zeitschrift Sie eventuell abonnieren möchten.

V. Hilfreiche Links im Internet:

An dieser Stelle möchte ich eine völlig subjektive Auswahl von Links im Internet geben, die mir hilfreich erscheinen.

1)       www.aus-portal.de/

Das AuS-Portal ist das Internetportal für das Arbeits- und Sozialrecht. Es umfasst die Rubriken: Aktuelles, Datenbanken, Service und Links. Ich habe bisher kein umfassenderes Internetportal gefunden. Unter "Aktuelles" finden Sie Nachrichten, Rechtsprechung zum Arbeits- und Sozialrecht, neuestes aus der Gesetzgebung, Standpunkte und Politik. In den "Datenbanken" befinden sich Muster, Rechtsprechung und Statistiken. Der Bereich "Service" informiert über Zeitschriften, Neuerscheinungen, Veranstaltungen etc. Die "Links?" enthalten eine große Ansammlung der für das Arbeitsrecht sowie für die Arbeits- und Sozialpolitik wichtigen Links.

2)       www.boeckler.de

Auf der Seite der Hans-Böckler-Stiftung ist das Tarif-Archiv und innerhalb dessen der Glossar sehr empfehlenswert.

3)       www.fa-arbeitsrecht.de/index.htm

Dies ist die Homepage der sehr praxisorientierten Zeitschrift "Fachanwalt Arbeitsrecht". Besonders hilfreich sind unter der Rubrik "Aktuelles", die Arbeitsmittel für den Fachanwalt mit den Checklisten für die arbeitsrechtliche Mandantenbetreuung.

4)       www.rechtsrat.ws/tarif/liste.htm

Auf dieser Seite befinden sich sehr viele Tarifverträge aus den unterschiedlichsten Branchen. Sie bieten häufig Unterstützung bei Kündigungsstreitigkeiten.

5)       www.bundesarbeitsgericht.de/

Die Seite des Bundesarbeitsgerichts ist immer einen Besuch wert.

6)       www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/

Die Seite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Richardi bietet diverse Links und Hinweise zum Arbeitsrecht. Besonders erwähnt sei der monatliche Überblick über Rechtsprechung und Literatur: Arbeitsrecht aktuell. Der Lehrstuhl wurde kürzlich von Frau Prof. Dr. Schlachter übernommen. Weiter führende Links sind gegeben.

7)       www.bda-online.de

Auf der Seite der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind viele aktuelle arbeits- und sozialpolitische Themen behandelt. Es finden sich zusätzlich interessante Links und Informationen zu Neuerungen im Arbeitsrecht. Als besonderer Service können diverse Publikationen angefordert werden.

8)       www.dgb.de

Auf der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbundes lohnt sich unter anderem in der Rubrik "Themen?" der Blick in den umfangreichen Bereich zum Thema Mobbing.

VI. Werbung und Mandantenakquise:

Neben einer ansprechenden und effektiven Kanzleieinrichtung sollte der Neuling am Anwaltsmarkt versuchen, Kontakte zu beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses aufzubauen. Dafür gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Neben kommunalpolitischen Aktivitäten, um bekannt zu werden, kann man sein arbeitsrechtliches Kanzleiprofil auf regionalen Unternehmertagen vorstellen. Mittlerweile werden derartige Veranstaltungen vermehrt von Gemeinden, Kleinstädten und mittelgroßen Städten ausgerichtet, da die Kommunalverwaltungen ein erhebliches Interesse haben, vorhandene Betriebe an die Standorte zu binden. Darüber hinaus haben sie ein mindestens genauso großes Interesse, neue Betriebe und Gewerbetreibende in die Gemeinde oder Stadt zu locken. In der Regel finden die Veranstaltungen einmal pro Jahr statt. Die dort erscheinenden Arbeitgeber sind potenzielle Mandanten, zumindest aber deren Arbeitnehmer.

In heutiger Zeit sollte eine ansprechend und informativ gehaltene Homepage der Kanzlei nicht fehlen. Dabei sollten Sie meines Erachtens die Homepage nicht überfrachten, sondern die notwendigsten Informationen zur Verfügung stellen. Wichtig sind noch die Aktualität der Homepage und möglicherweise Angaben zu den Kosten.

Vortragstätigkeit ist ein anderes probates Mittel, um sein Kanzleiprofil und sich selbst den potenziellen Mandanten vorzustellen. Des Weiteren lohnt es sich bestimmt, zu den Industrie- und Handelskammern Kontakte herzustellen. Da diese Kammern ein umfangreiches Vortrags- und Fortbildungsangebot für ihre Mitglieder anbieten, ist es ein gutes Marketinginstrument, sich dort als Referent in Sachen Arbeitsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten zu präsentieren. Neben den bereits genannten Möglichkeiten sollten Sie keinesfalls die Volkshochschulen vergessen, da sie weit verbreitet sind. Dennoch kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass dort Vorträge mangels Interesse abgesagt werden. Es scheint nach wie vor sehr schwierig zu sein, die Leute in Veranstaltungen zu locken, in denen Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, gegen beispielsweise Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen, Mobbing oder zu schlechte Bewertungen in Arbeitszeugnissen vorzugehen. Ein solches Verhalten verwundert gerade in heutiger Zeit, da nicht mehr nur die leistungsschwachen Mitarbeiter von Kündigungen bedroht sind. Sichere Arbeitsplätze gibt es allenfalls noch im Öffentlichen Dienst.

Neben den geschilderten Wegen halte ich es für sinnvoll, in Anzeigen zu investieren. Eine Anzeige, in der Sie die Schwerpunkte ihrer Arbeit stichpunktartig nennen, in relativ regelmäßigen Abständen (etwa alle zwei bis drei Monate) in Regionalzeitungen, in Stadtteilzeitungen oder in einem Ortsblatt platziert, ist in Ihrer Wirkung nicht zu verkennen. Selbst in ländlichen Regionen werden die Rechtsanwälte verstärkt gefragt, auf welchen Rechtsgebieten sie ich spezialisiert haben. Das kann ich nur bestätigen. Die Stadteilzeitungen und die Ortsblätter haben häufig eine beachtliche Auflage und werden wegen der Informationen über das Vereinsleben oder das sonstige Leben in einer Stadt oder in einem Dorf recht genau und oft gelesen.

Schließlich möchte ich an Veröffentlichungen in Fachzeitschriften erinnern.

VII. Das RVG und das Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht ist nicht nur ein fachlich reizvolles Rechtsgebiet. Auch unter monetären Gesichtspunkten ist es ein interessantes Arbeitsfeld, da arbeitsrechtliche Streitigkeiten häufig zu bemerkenswerten Streitwerten führen.

Für den Rechtsanwalt in arbeitgerichtlichen Angelegenheiten ergeben sich vergütungsmäßig keine Besonderheiten. Da es sich um Zivilsachen handelt, erhält er die gleiche Vergütung, die in allgemeinen Zivilsachen entsteht, abgesehen von einigen Sonderregelungen.

Die allgemeinen Gebühren aus Teil 1 VV RVG gelten auch in Arbeitssachen. Für die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG ist im Gegensatz zu der Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ein gegenseitiges Nachgeben nicht mehr erforderlich. Allerdings wird wohl immer noch ein Mindestmaß an Nachgeben notwendig sein. Aus Absatz 1 Satz 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG folgt aber, dass ein Verzicht oder ein Anerkenntnis nicht ausreichen.

Die Gebühr richtet sich nach Nr. 2100 VV RVG falls der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrecht beratend tätig wird. Es gilt der Gebührenrahmen i. H. v. 0,1 bis 1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,55. Neu ist, dass die Kappungsgrenze der Erstberatung, die 190,00 ? beträgt, nur noch greift, wenn der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist. Dies soll dem Verbraucherschutz dienen.

In der außergerichtlichen Vertretung gilt Nr. 2400 VV RVG. Der Rechtsanwalt erhält also im Vergleich zur früheren Regelung in der BRAGO nur noch eine Geschäftsgebühr, deren Höhe sich auf 0,5 bis 2,5 beläuft. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Dem Rechtsanwalt wird hier ein höherer Gebührenrahmen eingeräumt. Dies zwingt den Arbeitsrechtler umzudenken. Nicht ohne weiteres kann von einer Mittelgebühr ausgegangen werden, da die Bandbreite von 2,0 Gebühren erheblich größer ist als in der alten gesetzlichen Regelung. Der jetzige Gebührenrahmen deckt jede außergerichtliche Tätigkeit ab, also von der einfachsten Sache bis zur umfangreichen schwierigen Sache mit mehreren Besprechungen, Recherchen, aufwendigen Abfindungsberechnungen oder Vertragsentwürfen.

Im Mahnverfahren verdient der Rechtsanwalt des Antragsstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG) und für das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhält er eine weitere 0,5 Verfahrensgebühr (Nr. 3308 VV RVG). Der Anwalt des Antragsgegners verdient eine 0,5 Verfahrensgebühr (Nr. 3308 VV RVG). Bis auf die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid werden die Verfahrensgebühren wie bisher auf die entsprechenden Verfahrensgebühren des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. (Anm. zu Nr. 3305 VV RVG, Anm. zu Nr. 3307 VV RVG).

Im erstinstanzlichen Verfahren und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richtet sich die Vergütung nach den Nummern 3100 ff. VV RVG.

Zur Information noch ein paar Streitwerte aus dem Arbeitsrecht:

-  Kündigungsschutzklage = höchstens der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts (§ 42 Abs. 4, S. 1 GKG); Abfindungen werden nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 4 GKG).

-  Eingruppierungsklagen = Wert des dreijährigen Unterschieds des Betrags zur bisherigen Vergütung, sofern nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 4, S. 2 GKG).

-  Kündigungsschutz- und Lohnzahlungsklage; es ist auf die Summe der beiden Einzelwerte abzustellen[1].

-  Änderungskündigung = hier ist die Streitwertbemessung weitgehend umstritten.

-  Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld = 250 ?[2].

-  Weiterbeschäftigungsantrag = ein bis zwei Monatsgehälter[3].

-  Zeugnisstreitigkeit = Es ist zu differenzieren zwischen dem Zwischenzeugnis und dem Endzeugnis:

Beim Endzeugnis wird nach h. M. der Streitwert für den Anspruch auf Erteilung oder auf Berichtigung eines Zeugnisses auf ein Monatsgehalt angesetzt[4]. Bei der Klage auf Berichtigung eines Endzeugnisses wird von diesem ein weiterer Abschlag gemacht[5]. Beim Zwischenzeugnis wird ein Streitwert von einem Monatseinkommen[6], von einem halben Monatseinkommen[7] oder sogar ein Festbetrag von bis zu 255,65 ? angesetzt[8].

Nach § 12a Abs. 1, S. 2 ArbGG hat der Prozessbevollmächtigte oder Beistand seinen Mandanten vor Abschluss des Vertrages auf den Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a Abs. 1, S. 1 ArbGG hinzuweisen. Die Partei soll informiert werden und selbst entscheiden, ob sie sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten will oder sich vertreten lassen möchte. Dem Rechtsanwalt fällt durch die Belehrung keine besondere Vergütung an. Mangels gesetzlicher Regelung über die Form der Belehrung genügt ein mündlicher Hinweis. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich allerdings die schriftliche Belehrung.

Rechtsanwalt Jens Jenau

Mail: Jens.Jenau  gmx.net


[1] LAG Düsseldorf, JurBüro 1980, 767; LAG München, JurBüro 1990, 1609; LAG Rheinland-Pfalz, NZA RR 2000, 161.
[2] LAG Baden-Württemberg, AuR 1984, 380.
[3] LAG Düsseldorf, JurBüro 1985, 767; LAG Frankfurt, NZA-RR 1999, 434.
[4] LAG Düsseldorf, JurBüro 1988, 726; LAG Hamm, AnwBl. 1987, 497; LAG Frankfurt, BB 1971, 653.
[5] LAG Köln, NZA-RR 2000, 218.
[6] LAG Hamburg, JurBüro 1988, 1158.
[7] LAG Hamm, JurBüro 1990, 39.
[8] LAG Stuttgart, AnwBl. 1985, 588.

 

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